Neues aus dem Einwohnermeldeamt
Preisänderung Reisepass zum 01.01.2024
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.
Kinderreisepässe werden ab 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
Der Bundestag hat am 07. Juli 2023 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Kinderreisepass abschafft.
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Kindereisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Kinder bis 16 Jahre erhalten ab 01.01.2024 auf Antrag der Sorgeberechtigten nur noch einen Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Internetauftritt:
· Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
· Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?